Apple muss keine Steuern nachzahlen

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 22.01.2021


Apples muss keine Steuern nachzahlen: Apple kommt um eine hohe Steuernachzahlung in Irland herum, wie das EU-Gericht in Luxemburg entschied. Das Gericht erklärte damit die von der EU-Kommission geforderte Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro aus dem Jahr 2016 für hinfällig. Die EU konnte aus Sicht des Gerichts nicht belegen, dass die beiden Steuervereinbarungen, die Apple 1991 und 2007 mit dem irischen Staat getroffen hat, eine ungerechtfertigte staatliche Hilfe darstellen.

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Diskussion über Besteuerung von Apple seit 2016

Allerdings ist der Streit, der auch politische Auswirkungen hat, damit nicht beendet und wird wohl an die nächste Instanz, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weitergeleitet. Zunächst hat die EU-Kommission aber zwei Monate Zeit, in der sie Berufung einlegen kann.

2016 forderte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Apple auf, Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro in Irland nachzuzahlen. Die irischen Steuerkonditionen für Apple stellen aus Sicht der EU-Kommission eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung dar. Irland und Apple sind jedoch anderer Ansicht und haben Nichtigkeitsklagen bei dem zuständigen EU-Gericht eingelegt.

Ein Großteil des internationalen Geschäfts von Apple erfolgt von Irland aus. Daher hat Apple aus Sicht der EU bei allen Verkäufen seiner Produkte in der EU Steuerzahlungen vermieden und fordert Steuernachzahlungen für den Zeitraum von 2003 bis 2014. Die EU sieht in den Steuerkonditionen des irischen Staats für Apple auch eine ökonomischen Vorteil.

Apple muss keine Steuern nachzahlen

Apple will doppelte Besteuerung vermeiden

Eine der wichtigsten Fragen ist, welchen Anteil des in Irland verdienten Geldes Apple auch dort versteuern muss. Bei dem Gerichtsstreit geht es vor allem um die Einnahmen zweier Tochterfirmen von Apple in Irland. Apple ist der Ansicht, dass die Einnahmen der Unternehmen in den USA verteuert werden müssen. Alles andere wäre eine Doppelbesteuerung. Das Gericht war von der Argumentation der EU-Kommission, dass Apple vom irischen Staat steuerliche Konditionen, die andere Unternehmen nicht nutzen konnten, allerdings nicht überzeugt.

Allerdings geht es beim Streit zwischen der EU und Apple nicht nur ums Geld, sondern bedeutet für die EU auch einen Rückschlag im Streit mit einigen Mitgliedsstaaten, darunter Irland und Luxemburg, über die Besteuerung von Unternehmen. Mit den USA ist die EU bei der Besteuerung von US-Unternehmen ebenfalls uneinig.

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Apples Ruf steht auf dem Spiel

Für Apple steht sein Image auf dem Spiel. Das Unternehmen möchte auf keinen Fall als Steuertrickser oder Steuerflüchtling gesehen werden. Aus Sicht von Apple ist das Unternehmen Apple Sales International (ASI) für den Verkauf von Apple-Produkten außerhalb von Nord- und Südamerika zuständig. Die eigentlichen Werte werden aber in den USA erschaffen, denn dort werden die Produkte entworfen und entwickelt. Aus diesem Grund kann der irische Staat laut Apple auch nur einen Teil der Gewinne der beiden Tochterunternehmen besteuern. Dies gilt insbesondere für in Irland erbrachte Aktivitäten.

Früher war es für US-Unternehmen möglich, im Ausland erzielte Gewinne außerhalb der USA aufzubewahren. Bei einem Transfer in die USA mussten Steuern in Höhe von 35 Prozent gezahlt werden. Viele Unternehmen lagerten ihr Geld daher weiter außerhalb der USA. Dies veränderte sich aber im Zuge der Steuerreform 2018. Nun ist die Steuersumme bei einem Transfer in die USA geringer.

Apple muss keine Steuern nachzahlen

Hohe Steuern von Apple schon in den USA bezahlt

Apple zahlte nach eigenen Angaben daher bereits 38 Milliarden Dollar Steuern für die Gelder, die sie außerhalb der USA eingenommen hatten. Dies war eine Summe von 252 Milliarden Dollar. Das Unternehmen zahlte allein 21 Milliarden Dollar bereits Steuern in den USA für die nun fragliche Gelder in Irland.

Allerdings erkennt die EU an, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums von Apple in den USA entsteht. Die Kommission wirft der zuständigen irischen Steuerbehörde aber vor, das Gesamtgeschäft der beiden Apple-Tochterunternehmen nicht genau genug analysiert zu haben. Die Unternehmen ASI und AOE hätten durch die Regelungen zudem einen Vorteil erhalten, da Lizenzen für geistiges Eigentum nicht den irischen Firmen zugeordnet wurden. Die Steuerbehörde in Irland habe nicht ausreichen begründen können, welcher Anteil der Erträge nun wo versteuert werden muss. Laut den Richtern wurden jedoch die Steuervereinbarungen nicht ausreichend dokumentiert. Dennoch war das Gericht von der Argumentation der EU nicht überzeugt.

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Apple ist sich gesellschaftlicher Funktion von Steuern bewusst

Laut eigener Aussage ist Apple weltweit der größte Steuerzahler. Auf diese Position sei das Unternehmen stolz. Zudem betonte man, sich das Unternehmen der gesellschaftlichen Funktion von Steuerzahlungen bewusst sei. Im letzten Jahrzehnt hat Apple mehr als 100 Milliarden Dollar bzw. umgerechnet 88 Milliarden Euro Körperschaftsteuer sowie weitere Steuern in Milliardenhöhe gezahlt.

Nicht nur um Apple gibt es seit Jahren Diskussionen, sondern auch um andere US-Unternehmen wie Facebook und Google. Allerdings zahlen diese Unternehmen bisher in der EU nur recht wenige Steuern. Eine weitere Diskussion betrifft die Digitalsteuer, die von vielen schon lange gefordert wird. Einige EU-Staaten sind jedoch gegen diese Steuer.

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USA-Aktien im Angebot von XTB

Zahlreiche amerikanische Aktien sind auch bei XTB handelbar; im direkten Handel und über CFD Trading. Der direkte Handel mit Aktien ist dabei provisionsfrei. Neben den Transaktionskosten fallen daher für Positionen an einer US-Börse damit keine Zusatzkosten an. Im CFD-Handel fallen jedoch Provisionen an, wenn Trader mit Hebel auf fallende Kurse setzen. Verwaltungs- und Managementgebühren fallen bei XTB nicht an.

Der Broker bietet auf seiner Handelsplattform rund 2.000 Wertpapiere von 16 Börsen an, die auch über eine Suchfunktion ausgewählt werden können. In einigen Ländern zahlt XTB seinen Tradern auch die Finanztransaktionssteuer. Der Broker sieht keine Mindesteinzahlung sowie keine Mindestanlage bei Trades vor.

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Maximaler Anlagebetrag nicht vorgegeben

Einen maximalen Anlagebetrag gibt es jedoch bei XTB nicht. Übernachtfinanzierungsgebühren müssen während der gesamten Haltedauer nicht gezahlt werden, was auch langfristige Anlagen gut möglich macht und Tradern auch an Dividendenausschüttungen beteiligt. Bei kurzfristigen Anlagen sind CFDs auf Aktien eine zweite Möglichkeit.

Der Broker bietet eine große Anzahl an Techologie-Aktien an. Interessieren Trader sich für bestimmte Branchen oder Länder, so sind auch die Portfolios eine Option. Diese wurden von Experten von XTB zusammengestellt und bieten auch einen Vorteil bei der Diversifizierung und dem Risikomanagement.

Apple muss keine Steuern nachzahlen

Fazit: Keine Steuernachzahlung für Apple in Irland

Apple kommt um hohe Steuernachzahlungen in Irland herum. Die EU-Kommission hatte mit ihrer Klage keinen Erfolg. Die zwischen dem irischen Staat und Apple vereinbarten Regelungen sind aus Sicht der EU eine ungerechtfertigte Beihilfe. Allerdings wird der Konflikt wohl in der nächsten gerichtlichen Instanz weitergehen. Eine der Kernfragen ist, wo Apple seine Gewinne versteuern muss. Zudem zahlen US-Unternehmen in der EU vergleichsweise wenig Steuern.

Technologie-Aktien und US-Aktien sind auch bei XTB handelbar. Insgesamt befinden sich 2.000 Aktien von 16 Börsen auf der Plattform des Brokers. Viele Aktien können auch über CFDs gehandelt werden. Übernachtfinanzierungskosten fallen nicht an, was auch eine lange Haltedauer attraktiv macht. CFDs sind dagegen eher für kurzfristige Anlagen empfehlenswert.

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