Kreditversicherung: im Notfall richtig abgesichert

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 12.12.2022


Die Kreditversicherung ist landläufig auch unter dem Namen Restschuldversicherung bekannt. Damit werden Kreditnehmer bzw. deren Familien im Falle der Zahlungsunfähigkeit bei einem laufenden Darlehen abgesichert. Die Kreditversicherung kann für zahlreiche Notfälle abgeschlossen werden, beispielsweise Tod, Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Allerdings variieren nicht nur die Leistungen, sondern auch die Konditionen und Zugangsvoraussetzungen für eine solche Kreditversicherung. Damit die Kreditnehmer am Ende nicht zu viel bezahlen oder gar keine Absicherung erwarten dürfen, zeigen wir, was bei der Auswahl der Restschuldversicherung zu beachten ist.

  • Kreditversicherung häufig mit Karenz- und Wartezeiten sowie anderen Einschränkungen verbunden
  • Restschuldversicherung bei den meisten Banken obligatorisch
  • Versicherung empfiehlt sich vor allem bei Krediten mit längeren Laufzeiten oder höheren Darlehensbeträgen
  • Kreditversicherung kann Bonität erhöhen, ist aber häufig kostenintensiv
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Kreditversicherung: Was ist das eigentlich?

Eine Kreditversicherung/Restschuldversicherung können Darlehensnehmer abschließen, um sich vor unverschuldeten Zahlungsausfällen zu schützen. Vor allem bei langfristigen Krediten wird diese Versicherung empfohlen, von einigen Banken sogar vor Vertragsabschluss gefordert. Die Kreditnehmer können verschiedene Eventualitäten mit einer Restschuldversicherung absichern. Dazu zählen neben Berufsunfähigkeit auch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ein Todesfall.

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Freiwillige Restschuldversicherung oder Pflicht?

Nicht immer ist die Kreditversicherung eine freiwillige Leistung, denn einige Banken fordern sie auch verpflichtend beim Abschluss eines Kredites ein. Vor allem bei höheren Darlehensbeträgen oder einer langen Laufzeit wird meist der Abschluss einer Restschuldversicherung als Bedingung für den Abschluss eines Kreditvertrages genannt. Dadurch sichern sich nicht nur die Banken gegen unverschuldete Zahlungsausfälle ab, sondern auch die Kreditnehmer. Ist beispielsweise ein Familienvater alleiniger Verdiener und nimmt ein Darlehen auf, so liegt die ganze finanzielle Last auf seinen Schultern. Stößt ihm etwas zu oder wird er durch eine Krankheit an der Ausübung seiner Arbeit gehindert, bedeutet dies für die Familie einen finanziellen Einschnitt und womöglich einen Zahlungsrückstand bei einem laufenden Darlehen. Um dies zu verhindern, gibt es die Kreditversicherung. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass die Versicherung nicht immer sofort einspringt, sondern dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.
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Leistungen einer Kreditversicherung

Das Leistungsspektrum einer Kreditversicherung ist äußerst umfangreich. Wahlweise können Darlehensnehmer einzelne Risiken absichern oder auch den kompletten Versicherungsschutz nutzen. Letzterer ist erfahrungsgemäß am kostenintensivsten, sodass der Abschluss wohlüberlegt sein muss. Risiken, die abgesichert werden können:

  • Arbeitslosigkeit
  • Krankheit
  • Unfall
  • Tod
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Berufsunfähigkeit

Einige Kreditversicherungen bieten auch an, Scheidungen und die möglichen damit verbundenen finanziellen Einbußen bei der Darlehensrückzahlung mit zu versichern. Am häufigsten werden Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit versichert. Allerdings können die Konditionen für die einzelnen Versicherungen deutlich variieren, denn es gibt bei den Kreditversicherungen Karenzzeiten bzw. Sperrfristen. Häufig tritt die Versicherung erst drei oder mehr Monate nach Abschluss ein und deckt die Risiken. Wer beispielsweise am 1. Mai eine Versicherung abgeschlossen hat und am 1. Juni arbeitslos wird, erhält bei den meisten Versicherungen keinen Schutz und muss seine Raten dennoch finanzieren.

Häufige Ausschlusskriterien bei Kreditversicherungen

In der Praxis zeigt sich, dass es bei den meisten Anbietern von Kreditversicherungen zahlreiche Ausschlusskriterien gibt. So tritt die Versicherung bei Arbeitslosigkeit häufig nur für die ersten zwölf Monate ein, wohingegen weitere Monate der Arbeitslosigkeit nicht abgedeckt sind. Gleiches gilt für die Wartezeit, denn die Zahlung erfolgt nicht automatisch mit Einsetzen der Arbeitslosigkeit. Viele Kreditversicherungen haben eine besondere Klausel, dass bei Arbeitslosigkeit erst nach einer Wartezeit (beispielsweise von sechs Monaten) eine Übernahme der Ratenzahlungen erfolgt.
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Das Kleingedruckte bei Abschluss lesen

Wichtig ist es auch, die detaillierten Konditionen der Kreditversicherung vor Abschluss genau zu lesen. Vor allem, wenn es um die Absicherung der Ratenzahlungen bei Arbeitslosigkeit geht, gibt es einige Hürden. Die Versicherung zahlt etwa nicht, wenn die Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag haben und dieser ausläuft. Gleiches gilt für eine Kündigung durch die Arbeitnehmer. Grundsätzlich greift die Versicherung nur dann, wenn es sich um eine unverschuldete Arbeitslosigkeit (beispielsweise die Kündigung durch das Unternehmen aufgrund von Insolvenz) handelt. Stellt sich allerdings heraus, dass der Arbeitnehmer zu Recht aufgrund eines Fehlverhaltens gekündigt wurde, kann die Kreditversicherung die Zahlungen verweigern. Haben die Versicherungsnehmer in dieser Zeit bereits Leistungen aus ihrem Versicherungsvertrag erhalten, müssen diese häufig rückwirkend an die Versicherung gezahlt werden.

Bestimmte Krankheiten der Absicherung ausgeschlossen

Weiterhin zeigt sich, dass bestimmte Krankheiten bei der Kreditversicherung ausgeschlossen sind. Die Liste dieser Erkrankungen variiert ebenfalls bei den Anbietern. Was geschieht, wenn die Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Vertragsabschluss machen? Verschweigen die Versicherungsnehmer etwa Krankheiten, welche als Ausschlusskriterium auf der Liste stehen, gibt es keinen Versicherungsschutz. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Versicherungsnehmer absichtlich falsche Angaben gemacht haben, können sie sogar rechtlich von der Versicherung belangt werden. Deshalb ist eine wahrheitsgemäße Angabe aller Daten unbedingt empfehlenswert.

Wann macht eine Kreditversicherung Sinn?

Macht eine Restschuldversicherung bei so vielen Ausschlusskriterien und Einschränkungen überhaupt Sinn? Die Antwort: jein. Es kommt entscheidend auf das Darlehen bzw. dessen Höhe und Laufzeit an. Nicht in jedem Fall ist eine Kreditversicherung tatsächlich von Vorteil, da sie meist auch mit höheren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Sinnvoll ist die Restschuldversicherung vor allem für Darlehen mit einem längeren Zeitraum bzw. einer hohen Kreditsumme.
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Kreditversicherung vor allem bei Baufinanzierungen

Wer eine Baufinanzierung abschließt, hat meist eine längere Laufzeit und einen hohen Kapitalbedarf. In einem solchen Fall ist eine Kreditversicherung sinnvoll, denn bei mehreren Jahrzehnten Laufzeit kann viel geschehen. Damit die eigene Immobilie am Ende nicht aufgrund ausstehender Ratenzahlungen durch Krankheit oder Unfall verpfändet wird, ist eine Kreditversicherung sinnvoll. Viele Banken bzw. Baufinanzierer fordern die Restschuldversicherung sogar verpflichtend, wenn es um den Abschluss eines Kredits für die Baufinanzierung geht.

Restschuldversicherung als Sicherheit bei unzureichender Bonität

Häufig setzen Banken bei längeren Finanzierungen oder höheren Darlehensbeträgen die Restschuldversicherung auch als zwingend zur Erhöhung der Bonität an. Haben die Kreditnehmer keine ausreichende Kreditsicherheit, kann der Abschluss einer Restschuldversicherung dazu beitragen, den Kredit dennoch zu erhalten. Bein Abschluss sollten die Kreditnehmer in jedem Fall die monatlichen Zusatzkosten bei ihrer Kalkulation der Ratenzahlung berücksichtigen.

Vorzüge und Nachteile der Kreditversicherung

Empfehlenswert ist es für alle Darlehensnehmer, sich vor dem Abschluss des Vertrages mit den Vor- und Nachteilen der Kreditversicherung auseinanderzusetzen und bestenfalls eine Checkliste zu erstellen. Zu den wesentlichen Vorzügen der Versicherung zählen:

  • Schutz vor Zahlungsausfällen
  • Absicherung von verschiedenen Lebensrisiken
  • Verbesserung der Bonität und dadurch höhere Chancen für die Bewilligung eines Kredites

Vor allem bei Darlehen mit längerer Laufzeit ist die Kreditversicherung das Sicherheitsnetz, welches zur Realisierung der Finanzierung gespannt wird. Auch, wenn die Ratenzahlung durch Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit nicht mehr möglich ist, haben die Kreditnehmer die Gewissheit, dass sie finanziell trotzdem unterstützt werden.
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Nachteile der Kreditversicherung

Zwar gibt es zahlreiche Vorzüge, aber eben auch Nachteile, wenn es um die Entscheidung für oder gegen eine Kreditversicherung geht. Vor allem die hohen Kosten sind für viele Kreditnehmer ein wesentlicher Nachteil. Wer den Standardschutz abschließt, hat erfahrungsgemäß monatliche Zusatzkosten von ca. 2 oder 3 Euro. Nutzen die Kreditnehmer hingegen den Komplettschutz, so kann der zusätzliche Kostenaufwand schnell monatlich 10 Euro oder mehr betragen. Bei einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten wären das Zusatzkosten von mehreren 1.000 Euro. In dem Fall müssen die Kreditnehmer abwägen, wie wichtig und vor allem wie finanzierbar die vermeintliche Sicherheit durch die Kreditversicherung ist. Nachteilig sind vor allem Wartezeiten, Leistungsbeschränkungen und Karenzzeiten.

Kosten für die Kreditversicherung

Wie hoch ist eigentlich die Kostenbelastung bei der Kreditversicherung? Um die genau Höhe für die Versicherungszahlungen zu berechnen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter:

  • Vertragslaufzeit
  • Bonität des Versicherungsnehmers
  • Höhe der Kreditsumme
  • Leistungsumfang
  • Alter des Versicherungsnehmers

Besonders kostenintensiv ist der komplette Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsnehmer Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Tod und Krankheit zusammen absichern lassen. Deshalb kann die Restschuldversicherung die eigentliche Rate für den Kredit deutlich erhöhen. Erfahrungsgemäß betragen die Kosten für die Kreditversicherung je nach Unternehmen und Vertragsgegenstand zwischen 10 und 20 Prozent der eigentlichen Kreditsumme. Nehmen die Versicherungsnehmer beispielsweise ein Darlehen von 10.000 Euro auf, beträgt die Zahlung für die Versicherung ca. 1.000 Euro bis zu 2.000 Euro.

Kosten für größere Darlehensbeträge besonders hoch

Bei einer Immobilienfinanzierung wird die Restschuldversicherung als verpflichtend für den Vertragsabschluss angesehen. Bei einer Darlehenshöhe von 200.000 Euro können die Kosten für die Kreditversicherung schnell über 10.000 Euro betragen. Die Meinungen, ob die Versicherung angebracht ist oder nicht, gehen deutlich auseinander. Viele sehen 10.000 Euro im Vergleich zum Darlehen von 200.000 Euro als nicht viel, denn immerhin steht der Versicherungsschutz und damit das sichere Finanznetz im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer gegenüber. Aber genau hier liegt häufig der Irrtum, denn die Restschuldversicherung zahlt nicht in allen Fällen und häufig erst nach einer Wartezeit bzw. nach strengen Auflagen.
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Kann ich die Restschuldversicherung kündigen?

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, eine Restschuldversicherung zu kündigen. Allerdings müssen die Versicherungsnehmer dabei einiges beachten. So einfach ist der Kündigungsvorgang nicht, wenngleich es ein Sonderkündigungsrecht und eine Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gibt.

Sonderkündigungsrecht beanspruchen

Wird die Restschuldversicherung als Voraussetzung für den Abschluss eines Darlehens eingefordert, ist die Kündigung etwas schwieriger. Dann kann die Versicherung nur durch eine Umschuldung gekündigt werden. Wer beispielsweise einen Kredit aufnimmt und ihn durch ein anderes Darlehen ablöst, der kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, denn dann erfolgt automatisch die Kündigung der Restschuldversicherung. Gerade die zu hohen Kosten für die Restschuldversicherung sind für viele Versicherungsnehmer ein Grund, warum sie nach einem späteren (erneuten) Vergleich der Kredite über eine Umschuldung nachdenken, um die Kostenaufwendungen für die Kreditversicherung zu sparen.

Ordentliches Kündigungsrecht nicht in jedem Vertrag

In einigen Verträgen steht auch das ordentliche Kündigungsrecht geschrieben. Allerdings ist es in der Praxis seltener anzutreffen, da viele Kredite nur mit Auflage des Abschlusses einer Restschuldversicherung angeboten werden. Grundsätzlich gelten die vertraglichen Kündigungsfristen, wenn es das ordentliche Kündigungsrecht im Vertragswerk gibt. Dies sind zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende. Wer die Restschuldversicherung kündigt, hat Anspruch auf die Rückerstattung des zu viel gezahlten Beitrages. Wurde im Vorfeld ein höherer Anteil gezahlt, aber nicht während der Laufzeit verbraucht, erhalten die Versicherungsnehmer die Differenz erstattet.

Umschuldung nutzen und Restschuldversicherung sparen

Viele Kreditinstitute bieten die Möglichkeit, Verträge umzuschulden/abzulösen. Häufig wird keine Kreditversicherung für solch ein Darlehen verlangt. Wie die Berechnungen in der Praxis zeigen, kann sich die Umschuldung durchaus lohnen, denn die Zinsen der neuen Kredite werden vor allem für neue Bankkunden häufig zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Wer zugreift und einen günstigen neuen Kredit abschließt, kann den alten ablösen und sich nicht nur die bisherigen zu hohen Zinsen, sondern auch die Aufwendungen für die Restschuldversicherung sparen.
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Umschuldung genau kalkulieren

Ob sich die Umschuldung tatsächlich lohnt, finden die Versicherungsnehmer schnell mit einer einfachen Berechnung heraus. Dafür stellen viele Banken kostenlose Rechner zur Verfügung, mit denen die Versicherungsnehmer rasch die mögliche Ersparnis kalkulieren können. Notwendig dafür sind verschiedene Angaben: monatliche Rate, verbleibende Laufzeit sowie die noch verbleibende Darlehenssumme. Wer zum Ergebnis kommt, dass die Umschuldung tatsächlich eine Ersparnis bringt, kann über die Bank meist ohne große Aufwendungen die Umschuldung bzw. Auslösung des Kredites veranlassen. Das gesparte Geld können die Versicherungsnehmer dann beispielsweise auf ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto anlegen, um damit Gewinne zu erzielen. Der Blick auf die Angebote der eigenen Bank kann sich also lohnen, um nicht nur Zinsen und zu hohe Kosten für die Kreditversicherung zu sparen, sondern auch weitere Finanzprodukte zu nutzen.

Fazit: Kreditversicherung häufig (zu) teuer

Depot TestDie Kreditversicherung wird von vielen Banken zur Verfügung gestellt. Einige Banken fordern den Abschluss der Restschuldversicherung aber auch verpflichtend, wenn es um größere Darlehen oder eine längere Laufzeit geht. Der Versicherungsschutz ist dabei genauso vielfältig wie die Kosten und die Konditionen im Detail. Häufig gibt es Einschränkungen durch Karenz- und Wartezeiten oder den Ausschluss bestimmter Krankheiten beim Versicherungsschutz. Die Kosten können schnell bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme ausmachen; Kreditversicherungen sind deshalb umstritten. Für Kredite mit kurzen Laufzeiten oder geringen Darlehenssummen macht sich die Kreditversicherung kaum bezahlt, da die zusätzlichen Kostenaufwendungen einfach zu hoch wären. Wer bereits eine Kreditversicherung abgeschlossen hat, diese aber kündigen möchte, kann vom Sonderkündigungsrecht (beispielsweise durch Umschuldung) Gebrauch machen. Die bloße Kündigung der Restschuldversicherung ohne eine Ablösung des Kredites ist allerdings erfahrungsgemäß in den wenigsten Fällen möglich. Bevor die Bankkunden sich für eine Restschuldversicherung entscheiden, ist die Gegenüberstellung auf einer Checkliste mit den Vorzügen und Nachteilen empfehlenswert, um am Ende nicht zu viel für unnötige Versicherungsleistungen zu zahlen.
Bilderquelle: shutterstock.com