Studentenkredit: geförderte Bildung durch Bundesregierung und Banken

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 08.02.2021


Ein Studentenkredit wird von vielen Auszubildenden und Studierenden als finanzielle Unterstützung beansprucht. Monatlich gibt es mehr als 700 Euro, wenn beispielsweise ein BAföG mit maximalen Satz bewilligt oder ein Studentenkredit über eine Bank genutzt wird. Die Voraussetzungen, um den Studentenkredit zu erhalten, sind allerdings variabel, genauso wie die Höchstsätze und Rückzahlungsmodalitäten. Nicht selten kommt es vor, dass Studierende oder Auszubildende nach Ende der Förderzeit den Kredit nur schwer zurückzahlen können, weil sie verschuldet sind. Damit dies nicht passiert, sondern die Rückzahlung gut geplant werden kann, gibt es einige Tipps.

  • Studentenkredit muss immer zurückgezahlt werden
  • Mehrere Optionen für Studentenkredit, u. a. BAföG, Kredit der KfW-Bank oder Darlehen durch Privatbanken
  • Maximale Forderung monatlich meist bei über 700 Euro (maximaler Betrag des BAföG)
  • Grundsätzlich haben alle Auszubildenden und Studierenden Anspruch auf Ausbildungsförderung
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Studentenkredit richtig auswählen: die Optionen für Studierende

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Auszubildende oder Studierende einen Kredit erhalten können. Zu den wichtigsten Förderprogrammen gehören:

  • Bildungskredit der Bundesregierung
  • BAföG
  • KfW Studentenkredit
  • Studentenkredite von Sparkassen
  • Studentendarlehen von privaten Banken

Aufgrund der attraktiven Konditionen wird häufig der Antrag für das BAföG gestellt oder der KfW-Studentenkredit in Anspruch genommen. Im Vergleich zum BAföG ist der KfW-Kredit deutlich einfacher zu erhalten, denn es gibt kein spezielles Auswahlverfahren. Die Konditionen sind mit denen des BAföG vergleichbar.

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Wer bekommt einen KfW Studentenkredit?

Um einen Kredit für sein Studium oder die Ausbildung der KfW-Bank zu erhalten, sind zwar einige Voraussetzungen notwendig, aber die Hürden sind vergleichsweise gering. Den Kredit erhalten alle, die:

  • an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen deutschlandweit eingeschrieben sind,
  • einen Bachelor-, Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder eine Promotion anstreben,
  • zwischen 18 und maximal 44 Jahren alt sind,
  • EU-Bürger sind und seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben.

Anspruch auf den Kredit haben auch all diejenigen, deren Familienangehörige ebenfalls EU-Bürger sind. Wer beispielsweise ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität/Hochschule studieren und dort die Prüfung ablegen möchte, hat ebenfalls Anspruch auf den Studentenkredit. Allerdings müssen die Studierenden dafür einen regelmäßigen Studiennachweis erbringen.
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So funktioniert der Studentenkredit der KfW-Bank

Der Kredit kann ganz einfach über die Website der Bank beantragt werden und wird nach einer kurzen Prüfung erfahrungsgemäß schnell bewilligt. Nachdem der Vertrag abgeschlossen ist, wird für einen festgelegten Zeitraum monatlich ein Teil des Kreditbetrages gezahlt. Ist der vereinbarte maximale Betrag ausgezahlt, müssen die Studierenden mindestens sechs Monate Pause einlegen, bevor sie mit der eigentlichen Tilgung beginnen. Damit verschaffen sich die Studierenden zunächst einen Freiraum, um beispielsweise nach einer adäquaten Anstellung zu suchen, mit deren Gehalt die spätere Rückzahlung des Studentenkredits realisiert werden kann.

Auszahlungsphase beim Studentenkredit

Die Auszahlung wird monatlich mit der zuvor festgelegten Rate realisiert. Diese liegt zwischen 100 Euro und maximal 650 Euro. Zum Vergleich: Der aktuelle Satz beim BAföG beträgt maximal 735 Euro, allerdings sind für den BAföG-Antrag deutlich mehr Hürden erforderlich, denn es wird das elterliche Einkommen mit angerechnet. Beim Studentenkredit der KfW-Bank ist dies nicht der Fall. Die Kreditnehmer können frei wählen, welchen Finanzierungsbedarf sie haben und können die Raten auch zu zwei Terminen jährlich anpassen. Stichtag hierfür ist jeweils der 1. April und der 1. Oktober. Der maximale Zeitraum für die Auszahlung beträgt 14 Semester. Der Vorteil: Die Studierenden können den Kredit für ihr Erst- oder Zweitstudium nutzen.

Zinsen während der Auszahlung

Studierende sollten beim KfW-Kredit beachten, dass während der Auszahlungsphase Zinsen anfallen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum BAföG. Der Zinsbetrag wird sofort von der eigentlichen Auszahlungssumme abgezogen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Zinszahlungen auf Antrag aufzuschieben. Wer beispielsweise mindestens 90 ECTS-Punkte in seinem Vordiplom oder der Zwischenprüfung nachweisen kann, hat die Möglichkeit des Zinsaufschubs.
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Karenzphase bei KfW Studentenkredit

Nachdem die vereinbarte Kreditsumme an die Studierenden ausgezahlt wurde, haben diese sechs Monate Zeit, um zu pausieren. Erst dann wird mit der eigentlichen Rückzahlung des Kredites begonnen. Es besteht die Möglichkeit, die Pause auf maximal 23 Monate. Nach Ablauf der 23 Monate muss allerdings mit der Tilgung begonnen werden.

Rückzahlungsphase des Studentenkredites

Den Studentenkredit der KfW-Bank gibt es nicht geschenkt. Nach Ablauf des Studiums oder dem Erreichen der festgelegten Summe muss die Tilgung erfolgen. Dieser Zeitraum wird bereits bei Abschluss des Kreditvertrages festgelegt. Maximal haben die Kreditnehmer 25 Jahre Zeit, in monatlichen Raten die Kreditsumme inklusive der Zinsen an die Bank zu zahlen. Es besteht wie bei konventionellen Ratenkrediten auch die Möglichkeit von Sonderzahlungen. Zweimal jährlich ist dies ohne Zusatzkosten möglich: zum 1. April und zum 1. Oktober. Die Kreditnehmer können sich auch einen Zinsvorteil sichern und maximal zehn Jahre einen festgesetzten Zinssatz mit Vertragsbeginn vereinbaren.

BAföG als Alternative zu Studienkrediten?

Studierende und Auszubildende können nicht nur die klassischen Studentenkredite beantragen, sondern beispielsweise auch BAföG beziehen. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings häufig etwas umfangreicher als bei Darlehen durch Privatbanken oder der KfW-Bank. Grundsätzlich hat jeder, der eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchte, Anspruch auf BAföG. Es kann aber sein, dass die Antragsteller keine Unterstützung erhalten, wenn das elterliche Einkommen einfach zu hoch ist. Dafür sieht das Gesetz verschiedene Freibeträge vor, die immer wieder angepasst werden. Derzeit (April 2019) sehen die Freibeträge wie folgt aus:

  • Eltern, verheiratet bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft verbunden und zusammenlebend: 1.715 Euro
  • Elternteil, alleinstehend: 1.145 Euro
  • Stiefelelternteil: 570 Euro
  • Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen: je 520 Euro

Wie genau die aktuellen Freibeträge sich gestalten, sollten die Antragsteller stets noch einmal genau nachlesen, bevor sie ihren Antrag abgeben. Wer den Antrag auf BAföG stellt, muss immer das Einkommen der Eltern bzw. seine aktuelle Wohnsituation nachweisen. Auf Basis dieser Angaben wird dann über des BAföG entschieden. An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass die Angaben korrekt sein müssen, da das Amt auch Überprüfungen mit den Steuerbehörden durchführt. Kommt dabei heraus, dass der Antragsteller fehlerhafte Angaben gemacht hat, kann dies zu Verzögerungen oder im schlimmsten Fall zu negativen rechtlichen Folgen für ihn führen.
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Notwendige Unterlagen für BAföG-Antrag

Welche Unterlagen werden für den BAföG-Antrag benötigt? Damit die Bearbeitung möglichst schnell und ohne Verzögerungen erfolgen kann, sollten die Antragsteller sämtliche Unterlagen bereits mit der Abgabe des Formulars bereithalten. Eine Checkliste hilft dabei, nichts zu vergessen. Notwendig sind für den Erstantrag:

  • Formblatt 1
  • Formblatt 3
  • Anlage 1 zu Formblatt 1

Wichtig sind vor allem sämtliche Nachweise, wie beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung oder die Kopie des Personalausweises/Reisepasses. Falls die Ausbildungsförderung auch auf Mietzahlungen angerechnet werden soll, wird die Kopie des Mietvertrages/die Meldebescheinigung benötigt, sofern die Antragsteller nicht bei ihren Eltern wohnhaft sind. Außerdem ist der Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung mit der Beitragshöhe zu erbringen. Besonders wichtig ist der Nachweis über eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum. Dazu zählen etwa Lohnabrechnungen, Werksverträge, Stipendienbescheinigungen, Riester-Renten-Bescheinigungen oder Waisenrentenbescheide.

Einkommensteuerbescheid der Eltern

BAföG-Zahlungen werden vor allem auf Basis des Einkommens der Eltern bewilligt oder abgelehnt. Deshalb ist es wichtig, dass die Antragsteller das Formblatt 3 ausfüllen und Angaben zu den elterlichen Einkünften machen. Als Nachweis über deren Höhe dienen beispielsweise der aktuelle Steuerbescheid oder der Tätigkeitsnachweis der Geschwister. Außerdem ist der Nachweis über sonstige Einnahmen, falls nicht im Steuerbescheid erfasst, erforderlich. Hierbei handelt es sich etwa um Kurzarbeitergeld, Renten, Insolvenzgeld oder andere Leistungen.

Rückzahlung des BAföG

Wie jeder Studentenkredit muss auch BAföG zurückgezahlt werden. Die Höhe der Rückzahlung variiert allerdings, wobei die Studierenden nur maximal 50 Prozent der erhaltenen Summe zahlen müssen. Wer beispielsweise im März 2001 oder später mit seinem Studium begonnen hat, hat am Ende seiner Studienzeit maximal Schulden von 10.000 Euro. Entscheiden sich die Studierenden dazu, ein Bachelor- und anschließendes Masterstudium zu absolvieren, gilt dieser Betrag für beide Studiengänge zusammen.
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Beginn der Rückzahlung

Haben die Studierenden ihre Ausbildung beendet, müssen sie das BAföG nicht sofort zurückzahlen. Fällig wird der Betrag fünf Jahre nach Beendigung der Förderung. Darüber erhalten die ehemaligen Studierenden dann ca. viereinhalb Jahre nach Beendigung der Förderung ein Schreiben vom Bundesverwaltungsamt, welches die genauen Konditionen für die Rückzahlung bekannt gibt. Die Raten für die Rückzahlung sind variabel, betragen aber meist vierteljährlich 315 Euro. Allerdings sind auch hier gesetzliche Anpassungen im Gespräch, sodass sich die Höhe durchaus verändern kann. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Raten zu reduzieren. Liegt das Nettoeinkommen nur knapp über dem Einkommensfreibetrag, kann eine Reduzierung der monatlichen Zahlung beantragt werden. Gleiches gilt für die Erhöhung der Raten. Verdienen die ehemaligen Studierenden viel und möchten ihren Förderbetrag schneller zurückzahlen, ist auch dies auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt möglich.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium

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Wie die Erfahrungen zeigen, gibt es noch weitaus mehr Möglichkeiten, seine Ausbildung oder das Studium zu finanzieren. Dazu gehört die Studienfinanzierung der „Deutsche Bildung“. Maximal werden 30.000 Euro pro Person ausgezahlt und auch Einmalzahlungen sind möglich. Der monatliche Betrag liegt maximal bei stattlichen 1.000 Euro, beginnend ab 100 Euro. Dieses Programm richtet sich vor allem an Bachelor- und Master-Studiengänge und eignet sich auch für berufstätige Studierende. Diese weitere Finanzierungsmöglichkeit lässt sich grundsätzlich mit BAföG, Stipendien oder anderen Krediten kombinieren, sodass die Studierende deutlich mehr finanzielle Spielräume haben. Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt, wobei keine Sicherheiten erforderlich sind.

Private Darlehen durch Banken

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass private Banken einen Studienkredit gewähren. Häufig sind dafür allerdings gewisse Sicherheiten und eine ausreichende Bonität erforderlich. Studenten ohne hohes eigenes Einkommen erhalten deshalb ein Darlehen bei Privatbanken in der Regel nur mit Unterstützung der Eltern oder eines anderen Kreditnehmers. Ob diese Option tatsächlich als Alternative zum BAföG oder andere Studentenkrediten infrage kommt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Wer nur einen kleinen zusätzlichen finanziellen Spielraum benötigt, kann auch den Dispo nutzen, der auch Studenten mit einem Girokonto meist eingeräumt wird. Dafür gibt es bei den Kreditinstituten sogar eigene Kontomodelle für Studenten, die noch weitere Vorzüge (wie eine kostenlose Kreditkarte) bieten.
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Alternative Finanzierungsformen für Studierende

Nicht immer benötigen Studierende monatlich einen zusätzlichen finanziellen Spielraum, sodass sie BAföG oder einen KfW-Kredit gar nicht Anspruch nehmen müssen. Wie können Studierende kurzfristige finanzielle Engpässe (beispielsweise für den Kauf von Lehrmaterialien oder Ausgaben für Bildungsreisen) meistern? Auch dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei Privatbanken am Puls der Zeit sind und mittlerweile für Studierende einige Möglichkeiten bereithalten. So gibt es neben speziellen Girokonten für Studierende mit attraktiven Konditionen auch spezielle Dispositionskredite bis zu 500 Euro oder sogar mehr. Damit haben die Studierenden die Möglichkeit, flexibel auf ihr Geld zuzugreifen und später den Betrag schrittweise zurückzuzahlen. Wer solch einen Dispositionskredite nutzt, sollte allerdings auf die Zinsen achten, denn häufig sind sie deutlich höher als die Zinsen bei konventionellen Krediten.

Rahmenkredit als clevere Dispo-Alternative

Viele Banken bieten als adäquate Alternative zum Dispositionskredit den sogenannten Rahmenkredit. Dabei können die Studierenden einen finanziellen Rahmen auf Abruf nutzen und zahlen nur auf den Betrag Zinsen, den sie tatsächlich brauchen. Die Zinsen für solch einen Kredit sind häufig deutlich niedriger als bei einem Dispo. Allerdings erfordert solch ein Rahmenkredit meist eine ausreichende Bonität für den Vertragsabschluss. Haben Studierende kein regelmäßiges Einkommen, kann es schwieriger sein, diesen Rahmenkredit zu erhalten. Die Lösung: Eltern oder Freunde könnten als zweiter Kreditnehmer einspringen, um die Chancen auf einen Rahmenkredit zu attraktiven Konditionen zu erhöhen.
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Fazit: Studentenkredit bei vielen Institutionen und Banken möglich

Depot TestBildung ist längst nicht mehr kostenlos, aber Studierende werden mit diesem Problem nicht alleingelassen. Die Bundesregierung unterstützt Studierende und Auszubildende mit einem Bildungskredit zu besonders attraktiven Konditionen. Alternativ dazu gibt es die Studentenkredite der KfW-Bank, die unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern zur Verfügung gestellt werden. Der wohl bekannteste Studentenkredit ist das BAföG, das allerdings häufig nur in reduzierter Form zur Auszahlung kommt. Gründe sind die Anrechnung des elterlichen Einkommens oder die persönliche Wohnsituation (unter anderem mit berufstätigen Geschwistern). Maximal liegt der BAföG-Satz bei gegenwärtig über 700 Euro; er wird allerdings immer angepasst und erhöht sich. Die Konditionen und Rückzahlungsmodalitäten der Studentenkredite variieren ebenso wie die maximale monatliche Höhe und die allgemeine Förderdauer. Um den Studentenkredit zu finden, der zur eigenen Lebenssituation am besten passt, ist ein Vergleich der einzelnen Kreditmöglichkeiten von Vorteil.
Bilderquelle: shutterstock.com