Bafin: CFD-Handel ohne Nachschusspflicht!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 10.08.2022


Das ist ein Paukenschlag für den CFD-Handel am deutschen Markt. Die zuständige Behörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= BaFin) teilte mit: Sowohl die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von CFDs sollen eingeschränkt werden. Und zwar heißt das konkret, dass Kontrakte mit Nachschusspflicht am deutschen Markt nicht mehr an Privatkunden angeboten werden müssen. So wie ich das verstehe, gilt dies ausschließlich für solche CFDs mit Nachschusspflicht. Und dann ist diese Entscheidung durchaus nachvollziehbar. Natürlich, CFDs sind transparente Instrumente und die Hebelwirkung lässt sich gewinnbringend nutzen.
Doch hier will die Bafin manche Kunden gewissermaßen vor sich selbst schützen – denn bekanntermaßen bewirkt die Nachschusspflicht, dass die Verluste über den Einsatz hinaus gehen können. Und nicht zu vergessen, selbst Profis könnten in diese unangenehme Lage geraten, wenn es beim Basiswert z.B. ein krasses „Gap“ = Kurssprung gibt. Unwahrscheinlich? Nun, dennoch schon da gewesen, ich erinnere an die Entwicklung beim Schweizer Franken. CFD-Handel ohne Nachschusspflicht – das ist das Thema dieses Beitrags. Zur Sache:
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CFD-Handel: Was hat die Bafin eigentlich beschlossen?

RegulierungDas Verbot des zukünftigen CFD-Handels mit Nachschusspflicht für Privatanleger(innen) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist von dieser im Rahmen einer sogenannten „Allgemeinverfügung“ erlassen worden. Die rechtliche Grundlage dafür ist laut Bafin § 4b WpHG erlassen. WpHG steht dabei für „Wertpapierhandelsgesetz“. Dieses wiederum ist in Deutschland dazu da, den Wertpapierhandel zu regulieren. Laut Wikipedia dient es der Kontrolle besonders von Anbietern, die – Zitat: „Wertpapiere handeln, sowie Finanztermingeschäften, und auch dem Schutz des Kunden.“ Und um Finanztermingeschäfte geht es hier ja.

Keine Nachschusspflicht mehr – zum Schutz der Privatanleger(innen), so Bafin

Nun soll laut der Exekutivdirektorin Roegele der CFD-Handel beschränkt werden in dem Sinne, dass CFDs mit Nachschusspflicht nicht mehr angeboten werden dürfen. Da gebe es ein unkalkulierbares Verlustrisiko. Dieses könne bekanntlich ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals betragen und das „gesamte Vermögen“ eines Kunden umfassen. Oder auch mehr, wie wir bei der Franken-Freigabe gesehen haben! Die Bafin sagt, sie sei deshalb aus Verbraucherschutzgründen tätig geworden, zum Schutz der Privatanleger(innen).

Anbieter sollen drei Monate Zeit für die Umstellung haben

Und wie soll die Umstellung geschehen, was für Zeiträume haben die aktuellen Anbieter von CFD-Trading am deutschen Markt im Hinblick auf das Geschäft mit privaten Anlegerinnen und Anlegern? Die Bafin selbst äußert sich dazu wie folgt:
„Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.“
Quelle: BaFin beschränkt den CFD-Handel

CFDs: Traden mit relativ geringem Kapitaleinsatz möglich

Für diejenigen, die sich mit dem CFD-Handel nicht auskennen bzw. die Risiken bisher ausgeblendet haben, noch einige Hintergrund-Informationen dazu. Beim CFD-Trading ist es so, dass die Trader bekanntlich nur einen relativ geringen Teil des Wertes des Basiswertes als Margin hinterlegen müssen. Auf diese Weise können Trader mit einem tatsächlichen Einsatz von einigen Tausend Euro schon Volumina im sechsstelligen Bereich handeln. Auf diese Weise wird die hohe Hebelwirkung erzielt, welche beim CFD-Trading möglich ist. Dies ist für das hohe Risiko und gleichzeitig die hohe Chance beim CFD-Trading verantwortlich. Eim „kaufen und liegen lassen“ ist da nicht angemessen – denn Trader sollten die Kurse kontinuierlich im Blick haben und im Idealfall Realtime agieren können. Das kann natürlich nicht jeder und möchte es vielleicht auch nicht, doch natürlich gibt es auch Orderaufträge wie Stopp-Orders etc. Doch darauf verlassen kann man sich nicht zwangsläufig, wie dieses Ereignis gezeigt hat:

CFD-Trading: Schicksalstag 15. Januar 2015

gebuehrenDie Risiken beim CFD-Handel sind nicht groß, mit Stopps lässt sich das im Griff halten? Wer so dachte, konnte am 15. Januar 2015 eine üble Überraschung erleben. An dem Tag gab die Schweizerische Nationalbank (SNB) – die Notenbank der Schweiz – völlig überraschend bekannt, dass sie den bis dahin gesetzten Mindestkurs des Schweizer Franken (CHF) zum Euro von 1,20 aufgeben würde. Die Folge nach dieser Ankündigung: Der CHF fiel sehr schnell unter die Marke von 1,20. Und genau in diesem Bereich hatten offensichtlich viele Trader, die sich beim Währungspaar EUR/CHF engagiert hatten, ihre Stopps platziert. Wahrscheinlich dachten sie sich damals, nun gut, wenn es in die falsche Richtung aus unserer Sicht läuft, dann wird die Position eben schnell geschlossen. Deshalb z.B. Stopp knapp unter der „runden Marke“ 1,20 (CHF pro EUR), und im Zweifel sind wir dann schnell raus und die Position wird schnell geschlossen. Doch an besagtem 15. Januar 2015 funktionierte das nicht so wie gedacht:
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Ausnahmesituation bei EUR/CHF am 15. Januar 2015

Denn teilweise gab es eine Zeitlang überhaupt keine Kursstellungen. Und bei EUR/CHF schossen die Spreads nach der Bekanntgabe der Schweizerischen Nationalbank (SNB(), den Mindestkurs des Franken aufzugeben, drastisch nach oben! Die Situation war da sehr hektisch und offensichtlich hatten diverse Broker Probleme bei der Kursstellung EUR/CHF. Es gab böse Überraschungen für viele Trader, die eigentlich einen Stopp im Bereich 1,20 gesetzt hatten. Denn ausgeführt wurde teilweise deutlich unter dem eigentlichen Stoppkurs! So gab es Ausführungskurse unter 1,00. Unter 1,00! Und das, wenn ein Stopp im Bereich 1,20 gesetzt war!

Nachschusspflicht mit harten Folgen auch für einige Broker

Es ist bekannt, was passiert, wenn im CFD-Handel die Sicherheitsleistung durch den Kurssprung vollständig aufgebraucht ist. Dann greift eben die Nachschusspflicht! Und Broker, die eine Nachschusspflicht beim CFD-Handel damals ausgeschlossen hatten, mussten die Verluste dann selber tragen. Einem Broker namens Alpari UK wurde das damals zum Verhängnis, er wurde zahlungsunfähig.

3.800 Euro Einsatz und 280.000 Euro Nachschusspflicht?

Auch wer nicht betroffen war, konnte die damaligen Ereignisse bei Alpari als Warnsignal nehmen. So sollte man bei einem Broker darauf achten, dass die Kundengelder unbedingt von den Firmengeldern getrennt (separiert) sind. Denn sonst könnten die Kundengelder im Fall einer Insolvenz des Brokers möglicherweise in der Insolvenzmasse landen. Einen heftigen Fall schilderte ein Beitrag der „Wirtschaftswoche“. Dort wurde von einem 30jährigen berichtet, der mit einem Einsatz von rund 3.800 Euro via CFDs darauf gesetzt hatte, dass der Euro gegenüber dem Schweizer Franken steigt.
Quelle: Wirtschaftswoche, Beitrag vom 26. Januar 2015 – Der Rechtstipp der Woche: Verluste mit Schweizer Franken

Wenn die Stoppkurse nicht zeitnah greifen

Alles schön abgesichert mittels Stoppkurs, theoretisch dadurch das eigene Risiko auf rund 1.200 Euro begrenzt. Also alles richtig gemacht? Wenn in der Nähe des Stoppkurses ausgeführt worden wäre, laut dem Artikel wurde aber erst zu rund 0,925 ausgeführt. Die krasse Folge war eine Forderung in Höhe von rund 280.000 Euro = Nachschusspflicht! Für den Trader war das eine Katastrophe, und ich kann nur hoffen, dass es da eine für den Trader tragbare Regelung gab. Aber offensichtlich war er auch nicht der Einzige – wirklich innerhalb von Sekunden konnten Trader am 15. Januar 2015 Tausende und Hunderttausende Euro verlieren. Da half dann auch kein auf dem Papier ausgereiftes Risikomanagement – denn wenn ein Stopp im Bereich 1,20 zu 0,925 ausgeführt wird, was will man dann machen? Da konnten Betroffene, deren Broker keine Nachschusspflicht beim CFD-Handel erhoben hat oder darauf verzichtete, glücklich sein.
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Dies kann als Hintergrund der Vorgehensweise der Bafin gesehen werden

Um genau solche Fälle wie den des Traders, der 3.800 Euro eingesetzt hatte und 280.000 Euro Nachschusspflicht erhielt, zu vermeiden, hat die Bafin nun offensichtlich gehandelt. Wie oben dargestellt, hat die Bafin den Anbietern des CFD-Handels vorgeschrieben, dass diese drei Monate Zeit haben („ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung“ im Mai 2017), das Geschäftsmodell anzupassen. Bedeutet im Klartext: Wenn weiterhin der CFD-Handel für private Anlegerinnen und Anleger ermöglicht werden soll, dann kann dies nur ohne Nachschusspflicht geschehen. Neue Anbieter müssen sich demnach dann auch daran halten, wenn sie ein entsprechendes Angebot schaffen wollen.

Stellt das Chancengleichheit der Anbieter wieder her?

ChecklisteDiejenigen Anbieter des CFD-Handels, die bereits den CFD-Handel ohne Nachschusspflicht anbieten, dürfte das tendenziell freuen. Denn sie hatten ein Risiko zu tragen, das ihre Konkurrenten (die mit Nachschusspflicht für die Privatkunden) so nicht hatten. Das Beispiel des Brokers Alpari UK (siehe weiter oben) zeigt, dass Ereignisse wie das vom 15. Januar 2015 auch für einen Broker hohe Verluste bringen können. Natürlich möchte sich ein Broker dagegen absichern und es ist nachvollziehbar, dass das Risiko an die Kunden in Form der Nachschusspflicht weiter gereicht wurde. Dieser Weg ist nun aber aufgrund der Entscheidung der Bafin verbaut. Es ist deshalb spannend, abzuwarten, wie die Anbieter des CFD-Handels reagieren werden.

Wie werden die Anbieter des CFD-Handels reagieren?

Die große Frage ist es deshalb, wie werden die Anbieter reagieren? Gut möglich, dass einige nun nach der neuen Vorgabe der Bafin den CFD-Handel nicht mehr für Privatanleger(innen) anbieten werden. Denn wenn sie die Risiken für sich selbst erhöhen müssen (keine Nachschusspflicht für die privaten Kunden), dann könnte das sein, dass sie im Zuge des Abwägens von Chancen und Risiken diesen Geschäftsbereich besser sein lassen. Es kann auch möglich sein, dass sich die Anbieter nun alternative Einnahmequellen erschließen möchten – indem zum Beispiel die Transaktionskosten für den CFD-Handel erhöht werden, um den gestiegenen Risiken für den Anbieter etwas höhere Einnahmen entgegen zu stellen.

Die nächsten Wochen könnten spannend werden wegen möglichen Anpassungen

Die nächste Frage wäre dann natürlich, wie die CFD-Trader reagieren. Wenn sich nur das Verbot der Nachschusspflicht durchsetzt, aber es sonst zu keinen anderen Änderungen kommen sollte, dann wäre das für private CFD-Trader durchaus eine feine Sache. Denn dann hätte sich das Risiko verringert – kein „Black Swan“ könnte mehr eine horrende Nachschusspflicht versursachen! -, und gleichzeitig wäre der CFD-Handel weiter möglich, zu ansonsten unveränderten Konditionen. Aber ob es wirklich so kommen wird, das wird die Reaktion der Anbieter auf die neuen Vorgaben der Bafin in den kommenden Wochen zeigen. Das könnte spannend werden für diejenigen, die im CFD-Handel aktiv sind.

Fazit: CFD-Handel demnächst ohne Nachschusspflicht

Natürlich kann man zu der Entscheidung der Bafin, CFD-Handel mit Nachschusspflicht für Privatanleger(innen) zu untersagen, geteilter Meinung sein. Ich persönlich finde das durchaus sinnvoll. Denn das Beispiel einer Trader, die im Zuge der Freigabe des Schweizer Frankens mit geringen Einsätzen auf einmal mit Nachschussforderungen konfrontiert wurden, die deren weitere Lebensplanung zerstörten, behagt mir gar nicht. Da doch lieber etwas höhere Spreads möglicherweise und dafür aber ist die Gefahr ausgeschlossen, dass es zu hohen Forderungen im Zuge der Nachschusspflicht für private Anleger(innen) kommt. Die Anbieter von CFDs haben laut Bafin drei Monate Zeit, das entsprechende Angebot anzupassen. Dann könnte es nochmal interessant werden, und zwar in welcher Form sich die jeweiligen Angeboten ändern (oder auch nicht). Könnte interessant sein, das im Blick zu behalten!
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