KTG Agrar verschiebt Hauptversammlung

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 18.01.2021


Die krisengeschüttelte KTG Agrar SE kommt nicht zur Ruhe. Eigentlich hatte das Unternehmen kommuniziert, eine fällige Zinszahlung noch vor der Hauptversammlung (für den 30. Juni angesetzt) zu leisten. Doch offensichtlich gibt es damit Probleme. Die „Lösung“: Der Termin für die Hauptversammlung wird kurzfristig verschoben! Hier die interessanten Details dazu:
KTG Agrar: HV vom 30. Juni auf 26. August verschoben

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Die Zeit läuft: Eigentlich hätte die KTG Agrar SE am 6. Juni die Zinsen für eine eigene Anleihe zahlen müssen. Am selbigen 6. Juni wurde mitgeteilt, dass dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht klappt – man bemühe sich aber, innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen. Das klappte dann auch nicht, und dann hieß es, dass vor der HV am 30. Juni gezahlt werden soll. Drei Tage vor dem Termin dann erneut eine Vertröstung – mit dieser Begründung: Die Hauptversammlung wird verschoben, „aufgrund der aktuellen herausfordernden Aufgaben und dem kurz bevor stehenden Start der wichtigen Erntesaison sowie der damit verbundenen Terminfülle“.
Quelle: Pressemitteilung von KTG Agrar „Ordentliche Hauptversammlung wird auf den 26. August 2016 verschoben“.

Herausfordernde Aufgaben als Begründung

Terminfülle wegen „herausfordernden Aufgaben“? Damit ist höchstwahrscheinlich die Suche nach Zwischenfinanzierung und/oder neuen Investoren gemeint . Die „wichtige Erntesaison“ wiederum sollte bei einem landwirtschaftlichen Unternehmen kein Grund dafür sein, dass die seit Längerem terminierte Hauptversammlung ausfallen muss. Insofern bleibt hier ein fader Beigeschmack – zumal in den jüngsten Melden (oben zitiert) die fällige Zinszahlung überhaupt nicht thematisiert wird. So sehr ich dem Unternehmen und seinen Aktionären und Gäubigern wirtschaftlichen Erfolg wünsche – die jüngsten Nachrichten sind sehr alarmierend und lassen die Möglichkeit einer Insolvenz durchaus wahrscheinlich werden. Denn wenn vertraglich fällige Zinsen 30 Tage lang überfällig werden, dann sieht das ganz nach Insolvenz aus. Ich bin allerdings kein Jurist. Auch wenn die Zinsen nun noch kurzfristig gezahlt werden, wäre das gewissermaßen ein Lückenstopfen und keine nachhaltige Lösung. Denn:
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In weniger als einem Jahr wird eine Anleihe fällig

Es gibt für die KTG Agrar SE ein noch größeres Problem. Und zwar wird die KTG Agrar Anleihe mit der ISIN: DE000A1H3VN9 im Juni 2017 und damit in einem knappen Jahr fällig. Das Volumen dieser Anleihe liegt bei für das Unternehmen hohen 250 Mio. Euro. Um das einzuordnen: Im letzten Geschäftsjahr gingen bei KTG Agrar SE laut eigenem Geschäftsbericht vom Ebit (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von 38,044 Mio. Euro rund zwei Drittel für Zinszahlungen drauf. Aus eigener Kraft (= Cash Flow) kann also nicht bedeutend getilgt werden. Es ist also zwingend eine Refinanzierung angesagt. Dafür gibt es theoretisch mehrere Möglichkeiten. Eine wäre eine Eigenkapitalerhöhung – Ausgabe neuer Aktien, mit den Einnahmen könnte ein Teil der Anleihe getilgt werden. Dagegen spricht, dass durch die jüngsten Entwicklungen der Aktienkurs im Keller ist. Möglich wäre theoretisch auch, den Anleihengläubigern anzubieten, ihre Forderungen in Aktien von KTG Agrar zu verwandeln. Im Fachjargon wird das „debt to equity swap“ genannt – aber auch da spricht bereits der niedrige Aktienkurs tendenziell dagegen. Und das wäre zudem nicht zwangsläufig im Interesse der Alt-Aktionäre, denn deren Anteil würde zwangsläufig bei jeder Menge neuer Aktien verwässert. Bleibt die Möglichkeit der Refinanzierung über Bankkredite. Aber offensichtlich bieten Banken ja noch nicht einmal für die aktuell fällige Zinszahlung eine Zwischenfinanzierung. Und ein strategischer Investor? Es bleibt abzuwarten, was die KTG Agrar SE kommunizieren wird.
Klarstellung

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Und auch hier gilt: Dies ist meine rein subjektive Einschätzung und keine Aufforderung an Sie, diese Aktien zu handeln. Betrachten Sie meine Zeilen als Gedankenanstoß, nicht mehr und nicht weniger. Es geht um Ihr Geld – verantwortlich dafür sind Sie ganz alleine. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
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