Was bedeutet Abgeltungssteuer? – Eine einfache Erklärung, die jeder versteht!

Was bedeutet Abgeltungssteuer? In Deutschland wurde die Abgeltungssteuer Anfang des Jahres 2009 eingeführt und hat seitdem die Versteuerung von Kapitalgewinnen, vor allem für Privatanleger, merklich vereinfacht. Vergleichbare Modelle einer Kapitalertragssteuer gibt es bereits in vielen europäischen Staaten, eine flächendeckende Einführung und Vereinheitlichung der Konditionen dürfte in den kommenden Jahren zu erwarten sein. Die grundsätzlich wichtige Frage „Wo soll ich mein Depot eröffnen?“ spielt im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer übrigens kaum eine Rolle: Alle deutschen Online-Broker und alle hierzulande regulierten Anbieter führen die Abgeltungssteuer im Auftrag des deutschen Staates direkt von Ihrem Depotkonto ab.

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Das Wichtigste für Sie auf einen Blick

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, die auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, also Kapitalerträge, fällig wird. Damit kann sie letztendlich als Teil der Kosten beim Trading angesehen werden. Ein Vorteil ist, dass Trader Gewinne und Verluste gegeneinander aufrechnen können. Darüber hinaus können Anleger die Abgeltungssteuer zu ihrem Vorteil nutzen und der Aufwand bei der Steuererklärung wird reduziert.

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Die Abgeltungssteuer als fixen Teil der Depotgebühren einplanen

RegulierungWas bedeutet Abgeltungssteuer? Die Abgeltungssteuer gehört als Steuerart zu den Quellensteuern. Dies bedeutet: Der Steuerabzug erfolgt direkt bei der Stelle, welche die Auszahlung vornimmt. Im Falle eines Depot-Kontos also beim Online-Broker. Als Aktienverkäufer sind Sie „Leistungsempfänger“ und deswegen bei einer Quellensteuer nicht für den Abzug und die Dokumentation für das Finanzamt verantwortlich. Auch ohne eigene Verantwortung müssen Sie natürlich die Abgeltungssteuer als fixen Teil Ihrer Depotgebühren einplanen, das Verhältnis zwischen Transaktionskosten und Abgeltungssteuer liegt dabei bei 70 Prozent zu 30 Prozent. Andere Depotgebühren für die Depotführung und Orderänderungen haben wir mit 0 Prozent angesetzt, wie es bei einem Top-Broker Standard ist.

 Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, daher wird sie direkt von der Stelle, die die Auszahlung vornimmt – in der Regel also eine Bank oder ein Broker – an das Finanzamt abgeführt. Die Abgeltungssteuer kann letztendlich als Fixkosten im Rahmen der Depotkosten eingeplant werden. 
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Die Abgeltungssteuer im Detail

Die Abgeltungssteuer wird auf alle Erträge auf Kapitalanlagen erhoben. Neben Zinsen auf Girokonten zählen dazu auch unter anderem Zinsen auf Tagesgeldkonten, Aktiendividenden, Erträge aus Immobilienfonds und eben auch Kursgewinne aus den Verkäufen von Aktien, Anleihen oder Fonds sowie Gewinne aus dem Handel mit Derivaten.

Mit der Abgeltungssteuer sind somit alle persönlichen Steuerpflichten des Anlegers abgegolten. Eine separate Besteuerung über den individuellen Steuersatz ist damit nicht mehr notwendig. Auf die erzielten Kapitalerträge muss damit keine Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer mehr gezahlt werden.

Die meisten Trader müssen damit mit einer Abgeltungssteuer rechnen. Bei der Bestimmung der Höhe kann ein Abgeltungssteuer Rechner helfen. Nicht unter die Abgeltungssteuer fallen lediglich Gewinne aus Devisengeschäften, wenn ein konkreter An- und Verkauf der Währung die Grundlage ist. Auch Gewinne aus geschlossenen Fonds fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. Diese Gewinne sind rechtlich gesehen ein Gewinn aus unternehmerischen Aktivitäten.

was bedeutet Abgeltungssteuer

Banken müssen bei jedem Zahlungsfluss, der einen Ertrag ergibt, 25 Prozent des Betrags, der den Freistellungsauftrag überschreitet, an das Finanzamt abführen. Auf diesem Weg wird direkt die Abgeltungssteuer für Aktien gezahlt. Damit jedoch Gewinne und Verluste verrechnet werden können, nutzen Banken bei ihrer Buchhaltung sogenannte Steuertöpfte und Verlusttöpfe. Der Saldo beider Töpfe ergibt dann die eigentliche Steuerschuld. Damit Anleger nachvollziehen können, welche Steuern gezahlt wurden, senden Banken in der Regel einmal im Jahr eine Übersicht aller Kapitalerträge und der damit verbundenen Steuern.

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Mittlerweile gilt diese Variante in fast allen Staaten der EU. Unterschiede gibt es lediglich in der Höhe der Abgeltungssteuer. Hat ein Anleger Kapital in einem Land angelegt, dass einen höheren Steuersatz vorsieht, kann er die Differenz in seiner Steuererklärung in Deutschland wieder gutschreiben lassen. Außerdem tauschen sich ausländische Banken mit dem Finanzamt in Deutschland aus. Die Abgeltungssteuer ist im Paragraf 32d des Einkommenssteuergesetzes geregelt.

Kapitaleinkünfte unterliegen auch der Kirchensteuer. Bis 2015 mussten Anlegern einen Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer stellen, damit diese vom Broker oder einer Bank an das Finanzamt abgeführt wurde. War dies nicht der Fall, musste die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung gezahlt werden. Seit 2015 erfahren Banken vom Bundeszentralamt für Steuern, welcher Religion ihrer Kunden angehören. Die Banken können nun selbst die Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Dem können Anleger jedoch widersprechen.

Möchte ein Anleger jedoch nicht, dass seine Bank erfährt, welcher Religion er angehört, so kann er beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk beantragen. Da dennoch Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt werden muss, müssen Anleger dies in diesem Fall über die Anlage KAP der Steuererklärung nachholen.

 Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte erhoben. Fast alle Anleger müssen damit rechnen, die Abgeltungssteuer zu zahlen. Banken führen 25 Prozent der Summe, die über dem Wert des Freistellungsauftrags liegt, an das zuständige Finanzamt ab. Gewinne und Verluste können dabei gegengerechnet werden. 
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Was bedeutet Abgeltungssteuer Freibetrag und Freistellungsauftrag?

Für Anleger gilt seit 2009 der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Ehepaare. Das Absetzen von Werbungskosten bei der Steuererklärung entfiel im Gegenzug. Erst die Einkünfte ab diesem Freibetrag müssen beim Finanzamt versteuert werden. Für Anleger ist damit der Freistellungsauftrag sehr wichtig. Mit Blick auf den Freistellungsauftrag sollten Anleger beachten, dass sie diesen selbst stellen müssen. Banken oder Broker erledigen dies nicht automatisch für sie. Der Freistellungsauftrag führt dazu, dass die Bank keine Abgeltungssteuer unter den Freibeträgen an das Finanzamt abführt.

Banken haben in der Regel ein Musterformular für den Freistellungsauftrag eingerichtet, in dem lediglich Daten wie die Bankverbindung oder die Steueridentifikationsnummer noch selbst eingetragen werden müssen. Wer mehrere Konten und Depots besitzt, kann die Freistellungsbeträge aufteilen, solange der Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro nicht überschritten wird. Anleger sollten darauf auch genau achten, den sonst kann eine Ordnungsstrafe drohen.

Abgeltungssteuer

Ein Freistellungsauftrag gilt immer für das gesamte Kalenderjahr und kann lediglich zum 31. Dezember gekündigt werden. Es ist auch möglich, seiner Bank einen unbefristeten Freistellungsauftrag zu erteilen. Dieser gilt solange, bis der Auftrag geändert oder widerrufen wird. Innerhalb eines Kalenderjahres kann der Freistellungsauftrag immer wieder verändert werden. Die letzte Änderung sollte bis zum 28. Dezember eingegangen sein. Viele Banken geben jedoch aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands und den Weihnachtsferien einen früheren Termin im Dezember als Stichtag an.

Der Freistellungsauftrag kann gleich mit der Konto- bzw. Depoteröffnung verbunden werden. Bei der Kündigung des Depots oder Kontos muss dann auch der Freistellungsauftrag gelöscht werden. Wird dies versäumt, bleibt der Freibetrag ungenutzt. Es ist ratsam, seine Freistellungsaufträge aufzubewahren, auch wenn dies keine Pflicht ist. Besonders wer mehrere Freistellungsaufträge erteilt hat, behält so leichter den Überblick. Banken sind verpflichtet, alle Freistellungsaufträge sechs Jahre lang aufzubewahren.

Alternativ zum Freistellungsauftrag kann auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden.Dieses Dokument gilt drei Jahre lang. Hat ein Anleger versäumt, seiner Bank oder seinem Broker einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann er über die Anlage KAP der Steuererklärung die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückerhalten. Dort müssen alle Kapitalerträge aufgelistet werden.

 Für alle Sparer gilt der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren. Bis zu dieser Summe müssen Banken keine Abgeltungssteuer abführen. Allerdings müssen Anleger hierzu einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einrichten. Wer mehrere Depots und Konten besitzt, kann den Freibetrag aufteilen.  
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Die Erklärung: Die Abgeltungssteuer bei einheimischen und ausländischen Anbietern

VerbrauchertippsBei einem klassischen Aktiendepot eines in Deutschland ansässigen Anbieters müssen Sie sich um nichts kümmern: Die Abgeltungssteuer auf alle Gewinne, die Ihren Freistellungsauftrag übersteigen, wird direkt an den Fiskus abgeführt. Falls Sie Ihr Depotkonto, oder eines Ihrer Depotkonten bei einem ausländischen Anbieter haben, kommt es auf die steuerliche Situation im entsprechenden Land an. Falls in diesem Staat ebenfalls eine Kapitalertragssteuer erhoben und automatisch einbehalten wird, sind Sie auf der sicheren Seite. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beim Anbieter nach der Abwicklung erkundigen und sicherheitshalber Ihre Gewinne und Verluste aus diesen Termingeschäften vollständig in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Um die grenzübergreifende Regelung der Steuerlast kümmert sich dann Ihr Finanzamt.

Bei einem Depot im Ausland oder bei einer Auslandstochter einer deutschen Bank, wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Dennoch müssen Anleger ausländische Kapitalerträge in jedem Fall in der Steuererklärung angeben, auch wenn dafür keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde.

Eine Besonderheit sind thesaurierende Aktienfonds, die im Ausland aufgelegt wurden. Bei diesen Fonds werden Dividenden wieder im Fonds angelegt und nicht dem Depot des Anlegers gutgeschrieben. Aus diesem Grund müssen diese Dividenden separat in der Steuererklärung unter dem Punkt „ausländische Kapitalerträge“ ausgewiesen werden.

Abgeltungssteuer Rechner

Bei ausländischen Aktienfonds kann zudem eine Quellensteuer anfallen. Diese muss an die zuständige Steuerbehörde im sogenannten Quellstaat abgeführt werden. Bei einem Quellstaat handelt es sich um das Land, in dem das Unternehmen, dass die Dividende zahlt, seinen Sitz hat. Die Quellensteuer kann unter Umständen auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Im Zweifelsfall sollten sich Anleger Rat durch einen Steuerberater einholen.

 Bei Depots im Ausland wird zunächst keine Abgeltungssteuer abgeführt. In einigen Ländern wird ebenfalls eine Kapitalertragssteuer erhoben und von den dortigen Anbietern automatisch einbehalten. Im Zweifel sollten sich Anleger über die steuerlichen Vorgaben in dem Land, in dem sie ihr Kapital investiert haben, erkundigen.  
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Die Abgeltungssteuer bei riskanten Finanzprodukten

Steuerfrei wären hochriskante und Rendite-trächtige Finanzprodukte wie exotische Optionen und Differenzkontrakte nur dann, falls eine Einstufung als privates Glücksspiel erfolgen sollte. Dies ist aufgrund der aktuellen Rechtslage aber ausgeschlossen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hier bereits ein wegweisendes Urteil gesprochen. Es ging um die Einordnung sehr spekulativer Termingeschäfte an den Finanzmärkten im Spannungsfeld zwischen Investment und Glücksspiel. Die höchstrichterliche Definition aus dem Jahre 1999: Auch bei hochriskanten Termingeschäften sei von einer unternehmerischen Strategie auszugehen!

 Auch besonders riskante Finanzprodukte fallen unter die Abgeltungssteuer. Ausgenommen sind lediglich einige Gewinne aus Devisengeschäften sowie Gewinne aus geschlossenen Fonds. Letztere werden als Gewinn aus unternehmerischen Tätigkeiten angesehen und damit anderweitig versteuert.  

Grundlagen der Abgeltungssteuer: Dank Besteuerung können Verluste geltend gemacht werden

Die Abgeltungssteuer hat für aufmerksame Anleger auch eine sehr positive Seite. Dank der Steuerpflicht für Kapitalerträge können im Gegenzug natürlich auch Verluste aus derartigen Geschäften vorgetragen und damit geltend gemacht werden. Verluste aus den Vorjahren können im ersten Jahr, in dem wieder ausreichend hohe Gewinne für eine Steuerpflicht erreicht wurden, gegengerechnet werden.

Abgeltungssteuer Aktien

Ein möglicher Vorteil der Abgeltungssteuer besteht also darin, dass Verluste aus Aktienverkäufen gegen Gewinne hochgerechnet werden können. Es ist jedoch nur möglich, Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres und der gleichen Anlageklasse miteinander zu verrechnen. Eine Steuererklärung kann sich für Anleger durchaus lohnen. Ist der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, so kann man sich die Differenz zur einbehaltenen Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen.

 Ein Vorteil der Abgeltungssteuer ist, dass Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres und der gleichen Anlageklasse miteinander verrechnet werden können. Sinnvoll ist es hier, eine Steuererklärung zu machen und sich zu viel gezahlte Steuern auf diesem Weg vom Finanzamt zurückzuholen. 
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Risiken bei der Abgeltungssteuer

Ein Risiko besteht jedoch bei ausländischen Fonds. Viele Fondsgesellschaften haben Fonds in ihrem Angebot, die ausländischem Recht unterliegen. Bei thesaurierenden Fonds sollten Anleger genauer hinschauen. Erträge müssen in der Anlage AUS der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings besteuert das Finanzamt beim Verkauf von Anteilen die komplette Wertsteigerung seit dem Kauf des Fonds. Für Anleger besteht hier die Gefahr, dass thesaurierende Erträge doppelt besteuert werden.

Über die Steuererklärung können Anleger jedoch nachweisen, dass die Erträge schon versteuert wurden. Wenn Anteile diese Gewinne nicht in jedem Jahr in der Steuererklärung angegeben werden, sondern sie bis zum Verkauf der Anteile warten, gilt dies als eigenmächtige Steuerstundung. Eine solche kann jedoch nur vom Finanzamt gewährt werden.

 Bei einigen Finanzprodukten, insbesondere im Ausland, müssen Anleger mehr Sorgfalt walten lassen. Zu viel gezahlte Steuern können sich Anleger über die Steuererklärung zurückholen. Dort kann man unter anderem angeben, ob ein Finanzprodukt bereits im Ausland versteuert wurde. 
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Vorteile der Abgeltungssteuer

Als die Abgeltungssteuer 2009 eingeführt wurde, ersetzte sie die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer ohne Abgeltungseffekt. Da die Abgeltungssteuer bei höchstens 25 Prozent liegt, sparen Anleger, die einen höheren persönlichen Steuersatz haben, die Differenz zwischen der Abgeltungssteuer und dem persönlichen Steuersatz. Der persönliche Steuersatz kann durchaus auch bei 40 Prozent liegen. Damit kann die Abgeltungssteuer die persönliche Steuerlast senken.

In der Steuererklärung ergibt sich zudem der praktische Vorteil, dass Kapitalerträge, die in Deutschland erzielt wurden, über die Abgeltungssteuer vollständig abgegolten sind. Sie müssen damit nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Damit ist die Abgeltungssteuer für viele Anleger eine steuerrechtliche Vereinfachung. Kapitalanlagen können nun leichter verglichen werden.

Abgeltungssteuer Freibetrag

Auch wenn der persönliche Steuersatz aufgrund von geringeren Einkünften unter 25 Prozent liegt, bringt die Abgeltungssteuer Vorteile mit sich. Im Rahmen der Steuererklärung können sich Anleger zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Hierfür müssen die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden, damit sie zum geringeren Steuersatz versteuert werden können. Stellt das Finanzamt fest, dass der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, so wird der niedrigere Steuersatz automatisch auch bei Kapitaleinkünften angewendet, wenn diese in der Steuererklärung angegeben sind.

Auch der Freibetrag wurde verbessert. Schon vor 2009 konnten Anleger einen Freistellungsauftrag stellen und diesen auf mehrere Banken verteilen, allerdings betrug die Höhe des Freibetrags nur 750 Euro pro Person. Dazu kam ein Pauschbetrag für Werbungskosten von 51 Euro. Diese ist mit Einführung der Abgeltungssteuer weggefallen. Letztendlich gilt nun für jeden Anleger ein Freibetrag von 801 Euro.

Praktisch ist sicher auch, dass die Abgeltungssteuer als Quellensteuer direkt von den beteiligten Banken oder Brokern ans Finanzamt abgeführt wird. Anleger brauchen sich damit um nichts zu kümmern und müssen ihre Kapitaleinkünfte nicht mehr nachträglich in der Einkommensteuererklärung angeben. Zu bedenken gilt allerdings, dass der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer hinzukommen.

 Die Abgeltungssteuer bringt einige Vorteile mit sich. Unter anderem können Anleger mit einem höheren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent im Endeffekt sparen. Anleger mit einem niedrigen persönlichen Steuersatz können sich zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Da die Abgeltungssteuer als Quellensteuer abgeführt wird, müssen Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.  

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Unser Fazit – Was bedeutet Abgeltungssteuer: Die Abgeltungssteuer hat viele Facetten

fazitDie Abgeltungssteuer ist nicht einfach nur eine weitere Steuer, welche die Staatseinnahmen nach oben treiben soll. Sie kann von Ihnen als wirksames Instrument zur steuerlichen Optimierung genutzt werden, in dem Sie Verluste aus Wertpapiertransaktionen geltend machen. Als Anti-Spekulationssteuer hinterlässt die Abgeltungssteuer ein eher zwiespältiges Bild, denn Sie greift in erster Linie bei Privatanlegern, die nicht so virtuose Steuersparmodelle wie Banken und andere institutionelle Anleger haben.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird damit direkt von der Bank oder dem Broker an das Finanzamt abgeführt. Daher können Anleger die Abgeltungssteuer letztendlich direkt zu ihren fixen Depotkosten hinzurechnen. Die Abgeltungssteuer gilt für alle Erträge aus Kapitalanlagen wie Zinsen, Aktiendividenden oder Einkünfte aus Fonds. Für jeden Anleger gibt es einen Freibetrag von 801 Euro. Alle Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen mit 25 Prozent versteuert werden. Anleger, deren persönlicher Steuersatz jedoch höher ist, sparen mit diesem Modell. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, so können sich Anleger die Differenz später über die Steuererklärung zurückerstatten lassen.

Anleger müssen jedoch darauf achten, ihrer Bank oder ihrem Broker einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um den Freibetrag nutzen zu können. Solange die Höchstsumme von 801 Euro nicht überschritten wird, ist es möglich, Freistellungsaufträge an mehrere Banken oder Broker zu erteilen. Dies kann direkt bei der Konto- oder Depoteröffnung erfolgen. Anleger haben seit Einführung der Abgeltungssteuer unter anderem den Vorteil, dass sie ihre Kapitaleinkünfte nicht mehr über die Steuererklärung angeben und versteuern müssen.
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