EU-Gelder für Condor für nichtig erklärt

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 11.06.2021


Das Gericht der EU hat einen Beschluss der EU-Kommission und damit Beihilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt. Die Konkurrenz von Ryanair hatte gegen die Beihilfen der Bundesregierung geklagt. Damit konnte Ryanair einen gerichtlichen Erfolg erringen. Die Airline hat weitere juristische Schritte gegen Airlines eingeleitet. In einigen Fällen war Ryanair damit erfolgreich, in anderen nicht. Aktien aus der Reisebranche sind auch, laut unserem XTB Test, bei XTB handelbar.

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EU-Beschluss gekippt

Nun kippten die Richter den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe für Condor. Das Gericht in Luxemburg sagte, dass die EU-Kommission ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet habe. Allerdings ergeben sich aus der Entscheidung des Gerichts zunächst keine Folgen. Der EU wurde letztendlich Gelegenheit gegeben, eine neue Entscheidung zu treffen. Bis dahin wurde die Wirkung der Nichtigkeitserklärung ausgesetzt. Condor muss die Gelder nicht zurückzahlen. Würde die Nichtigkeitserklärung sofort umgesetzt, hätte dies laut dem Gericht nachteilige Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, die ohnehin durch die Pandemie belastet ist.

Im April 2020 meldete die Bundesregierung die Beihilfen für Condor bei der EU-Kommission an. In der Gerichtsentscheidung ging es konkret um zwei staatlich abgesicherte Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro zu einem günstigeren Zinssatz. Diese wurden Condor aufgrund von Schäden durch Streichungen oder Verschiebungen von Flügen gewährt, die durch die Reisebeschränkungen während der Pandemie entstanden sind. Ryanair sah darin unter anderem eine Verletzung des freien Dienstleistungsverkehrs und reichte daher eine Klage ein.

EU-Gelder für Condor für nichtig erklärt

Condor schon vor der Pandemie in der Krise

Condor war schon vor der Pandemie in der Krise. Die Situation des Ferienfliegers verschlechterte sich durch die Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook im Herbst 2019 deutlich. Schon damals konnte Condor nur mit einem Rettungspaket in Höhe von 380 Millionen Euro, das ebenfalls von der EU genehmigt wurde, seine Arbeit fortsetzen.

Damals wurde zudem ein Insolvenzverfahren eingeleitet, das nach Beginn der Pandemie verlängert wurde. Kurz zuvor hatte sich Condor mit dem polnischen Luftfahrtunternehmen PGL geeignet, das den Ferienflieger übernehmen wurde. Diese Vereinbarung platzte aber aufgrund der schwierigen Situation für die Luftfahrtbranche nach Ausbruch der Pandemie.

Das EU-Gericht ist nun der Auffassung, dass es in der Genehmigung der Staatshilfen keine Hinweise darauf gegeben habe, ob der Deal mit PGL in der Tat aufgrund der Corona-Reisebeschränkungen geplatzt sei. Die EU-Kommission hätte prüfen müssen, ob die Reisebeschränkungen wirklich der entscheidende Grund für die weiteren Kosten waren.

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Kosten für Insolvenzverfahren Teil der Staatshilfen

Auch Kosten, die durch das verlängerte Insolvenzverfahren entstanden sind, Teil der staatlichen Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro. Aus Sicht von Ryanair habe die EU-Kommission keine Erklärung dafür abgegeben, warum in der Berechnung der Schäden durch die Pandemie auch der verlängerte Insolvenzzeitraum einbezogen wurde. Die EU-Kommission hat hier laut der Argumentation von Ryanair einen Fehler gemacht.

Zwischenzeitlich hat Condor mit dem Investor Attestor einen Geldgeber gefunden. Der Vermögensverwalter übernimmt die Mehrheit der Condor-Anteile und will alle 4.050 Stellen erhalten. Der Investor bringt 200 Millionen Euro neues Eigenkapital mit und stellt zudem 250 Millionen Eigenkapital zur Verfügung, um die Langstreckenflotte von Condor zu modernisieren. Neben den 51 Prozent der Anteilen von Condor, die Attestor übernimmt, hält die SG Luftfahrtgesellschaft als Treuhandgesellschaft weiter 49 Prozent im Auftrag von Bund und Land. Später kann Attestor die restlichen Anteile ebenfalls übernehmen.

Die Bundesregierung und das Bundesland Hessen haben Condor seit der Pleite von Thomas Cook stark unterstützt. Condor selbst senkte schon im Schutzschirmverfahren seine Kosten massiv. So stimmten die Mitarbeitenden zu, dass ihre Gehälter um etwa 30 Prozent gekürzt wurden. Viele Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit. Dennoch wurden 700 Stellen gestrichen.

EU-Gelder für Condor

Älteren Kredit mit Staatshilfe zurückgezahlt

Von den 550 Millionen Euro des Staates verwendete Condor etwa die Hälfte, um einen älteren Überbrückungskredit aus dem Schutzschirmverfahren abzulösen und Kosten für das Rettungsverfahren zu decken. Weitere 250 Millionen Euro aus dem Rettungspaket fließen wohl in Ausgaben, die durch die Pandemie entstanden sind. Das Geld ist mittlerweile wohl fast aufgebracht. Frisches Kapital durch den neuen Investor kann Condor daher gut gebrachen.

Dies ist nicht die einzige Klage von Ryanair, mit der die irische Airline gerichtlich gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten angeht. Insgesamt geht es um 16 Klagen, die von Ryanair angestrebt wurden. Dazu gehören auch die Hilfen für die Lufthansa und die Genehmigung der EU für staatliche Gelder für SAS, Finnair und Air France. Letztere wurden ebenso abgewiesen wie eine Klage gegen den spanischen Hilfsfonds. Erfolgt hatte Ryanair aber mit Klagen gegen die niederländische Fluggesellschaft KLM und die portugiesische Airline TAP. Auch hier bemängelte das Gericht die Gründe, die die EU für ihre Entscheidung genannt hatte und gab der EU-Kommission Gelegenheit für Nachbesserungen.

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Ryanair begrüßt Entscheidung

Ryanair begrüßte die nun die Entscheidung des EU-Gerichts. Dies sei ein wichtiger Sieg für die Kunden und den Wettbewerb. Zudem müsse die EU-Kommission damit aufhören, aus Sicht von Ryanair diskriminierende Hilfen der Mitgliedstaaten für nationale Airlines ohne genauere Prüfung zu genehmigen.

Kürzlich bemängelte das Gericht zudem Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Gegen diese hatte die Lufthansa geklagt und in erster Instanz gewonnen. Eine erste Klage zu Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn aus den Jahren 2001 bis 201 wurde abgewiesen. Die Lufthansa hat laut dem Gericht nicht deutlich genug klargemacht, welche Nachteile die Airline dadurch hatte.

Im aktuellen Verfahren ging es um seit 2017 gezahlte Gelder, die von der EU-Kommission erlaubt wurden, da der Flughafen wichtig für die Wirtschaft in der Region sei. Allerdings stimmte das Gericht der Lufthansa zu und erkannte eine Benachteiligung der Airline an. Der Flughafen mache dem benachbarten Flughafen in Frankfurt am Main Konkurrenz.

EU-Beihilfen für Condor

Hilfen für Flughafen kommen Ryanair zugute

Zudem gibt es immer mehr Billigflieger. Die Förderung des Flughafens Frankfurt-Hahn kommt nach Auffassung des Gerichts damit eher Ryanair zugute. Allerdings ist auch dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen, denn der Streit um die früheren Hilfen ist derzeit in der zweiten Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zudem kann die EU-Kommission bezügliche der aktuellen Beihilfen noch Rechtsmittel einlegen. Beides könnte erst in einigen Monaten endgültig entschieden werden.

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Beihilfen für Condor

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Fazit: Erfolg für Ryanair vor Gericht

Ryanair erzielt einen Erfolg vor Gericht, denn die staatlichen Hilfen für Condor wurden für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet. Das Gericht gibt der EU-Kommission aber die Gelegenheit zum Nachbessern. Daher muss Condor die Gelder nicht zurückzahlen. Ryanair hat weitere Klagen gegen Airlines aus verschiedenen Ländern in die Wege geleitet.

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